Am 13. September ist der Tag des Testaments, ein Tag, der ins Leben gerufen wurde, um das Bewusstsein für die Möglichkeiten und die Bedeutung von Testamentsspenden zu vertiefen. An diesem Tag denken wir an die vielen Menschen, die durch ihre Nachlassgaben Grosses bewirken und einen bleibenden Unterschied in der Welt hinterlassen.
Vielleicht haben auch Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie Sie über Ihr Leben hinaus Gutes tun und Ihre Werte weiterleben lassen können. Eine Testamentsspende bietet eine Möglichkeit, dies zu verwirklichen und langfristig positive Veränderungen zu unterstützen.
Wie erstelle ich ein Testament?
Gemeinsam mit DeinAdieu bieten wir Ihnen eine einfache Onlinelösung an, um Ihr Testament zu erstellen. Im Testamentrechner können Sie verschiedene Szenarien durchspielen und anschliessend ein Musterexemplar für Ihr Testament erstellen lassen. Dieses können Sie dann handschriftlich abschreiben.
Infoveranstaltungen
In der Form von Webinaren nehmen sich Erbrechtsspezialisten Zeit für Sie und erzählen, worauf es ankommt beim Verfassen eines Testaments und der Nachlassplanung. Sie erfahren auch, wie sie ganz einfach und online ein in der Schweiz gültiges Testament erstellen können und können Ihre Fragen im Live-Chat stellen.
Die Webinare sind unverbindlich und kostenlos. Die Teilnahme ist anonym und andere Teilnehmende sind nicht sichtbar.
Die nächste Informationsveranstaltung findet an folgendem Datum statt:
11. November 2024 - 13:15 - 14:15 Uhr
Wie setzt SELAM mein Vermächtnis ein?
Ihr Vermächtnis wird sinnstiftend für die SELAM-Programme eingesetzt.
Kinder in Not
Wir tragen die Verantwortung für 400 Kinder, die in den SELAM-Kinderdörfern aufwachsen. Das bedeutet ein Engagement von ca. 20 Jahren pro Kind.
Mit Ihrem Nachlass ermöglichen Sie Waisen und Kindern in Not ein Aufwachsen in Geborgenheit.
Berufsbildung
Wir bieten Jugendlichen fundierte Berufsausbildungen in verschiedenen Bereichen an. Für finanziell schwache Jugendliche übernehmen wir die Kurskosten.
Mit Ihrem Nachlass ermöglichen Sie benachteiligten Jugendlichen eine Chance auf einen Arbeitsplatz und somit den Start in ein eigenständiges Leben.
Lokale Bevölkerung
Wir setzen uns mit Projekten wie einer KITA, Tagesklinik, einem Mikrokredit-Programm für benachteiligte Menschen rund um die SELAM-Standorte ein.
Mit Ihrem Nachlass unterstützen Sie die lokale Bevölkerung wirtschaftlich und medizinisch.
1 Baum für jedes Vermächtnis
Wir pflanzen für jeden Nachlass einen einheimischen Baum auf dem SELAM-Gelände und beschriften diesen auf Ihren Wunsch mit einer Plaquette.
Persönliches Gespräch
Überlegen Sie sich, SELAM in Ihrem Testament zu begünstigen und möchten ein persönliches Gespräch sowie weitere Informationen? Sarah Meier, Verantwortliche für Erbschaften und Legate bei SELAM, nimmt sich gerne Zeit für Sie.
Je nach Wunsch können wir auch für Sie eine kostenlose rechtliche Beratung von der Dauer einer Stunde vereinbaren. Ihre Fragen behandeln wir streng vertraulich. Die Anfrage ist völlig unverbindlich.
Revidiertes Erbrecht
Seit Januar 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Erbrecht. Dadurch können Sie neu über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen.
Wichtige Begriffe rund um ein Testament
Testament und Nachlass
Testament
In einem Testament legen Sie Ihren letzten Willen schriftlich fest. Ein Testament muss zu 100% handschriftlich und auf neutralem Papier verfasst sein.
Nachlass
Der Nachlass ist das gesamte Vermögen einer Person zum Zeitpunkt des Todes.
Pflichtteil
Der Pflichtteil in Ihrem Nachlass ist der Anteil des gesetzlich festgelegten Erbanspruches Ihrer Nachkommen. In den Pflichtteil eingeschlossen sind nur Ihre direkten Nachkommen (Kinder) sowie die Ehegattin/der Ehegatte oder eingetragene Partner. Falls Sie weitere Personen im Pflichtteil vorsehen möchten, so müssen Sie dies in Ihrem Testament explizit erwähnen. Die Pflichtanteile aus Ihrem Nachlass berechnen sich in Prozent zu Ihrem gesamten Vermögen.
Frei verfügbare Quote
Über die frei verfügbare Quote Ihres Nachlasses können Sie frei verfügen und diese nach Ihrem eigenen Willen verteilen. Sie können zum Beispiel Organisationen wie SELAM begünstigen, oder auch den Anteil für Ihre Kinder oder Ihre Ehegattin/Ihren Ehegatten erhöhen.
Legat
Mit einem Legat begünstigen Erblasser eine Organisation mit einem im Testament festgelegten Betrag. Die begünstigte Organisation ist aber nicht Teil der Erbgemeinschaft und hat somit kein Mitspracherecht bei der Erbteilung Wichtig ist, die Regeln für das Verfassen und Hinterlegen eines Testaments zu berücksichtigen.
Erbschaft
Eine Organisation kann als eingesetzte Erbin im Testament oder Ehevertrag aufgenommen werden. Somit erhält sie eine Quote vom Nachlass und ist Teil der Erbgemeinschaft mit Rechten und Pflichten.
Schenkung
Eine Schenkung wird meistens in einem Schenkungsvertrag festgehalten und wird noch zu Lebzeiten der Schenkerin / des Schenkers ausbezahlt. Sie beinhaltet kein Mitspracherecht an der Erbschaft.